Goodism | Anna Auf dem Berge | Life Coach
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1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Anna Auf dem Berge (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und seinem Vertragspartner (nachstehend „Auftraggeber“ genannt) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber als angenommen.
1.2 Abweichende Bestimmungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihnen wird ausdrücklich durch den Auftragnehmer zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Coaching, Beratung, Training, Seminare, Vorträge und Veranstaltungen für Privatpersonen und Organisationen gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Die Dienstleistungen können von Einzelpersonen oder Gruppen in Anspruch genommen werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Auftragnehmer unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Auftraggeber können natürliche oder juristische Personen sein. Der Auftraggeber kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegen nehmen oder eine andere Person benennen, die die Dienstleistung in Anspruch nimmt (im Folgenden bezeichnet als „Teilnehmer“). Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall jedoch Vertragspartner und steht in vollem Umfang für das Verhalten des Teilnehmers ein.
2.3 Die Ziele, Inhalte sowie der Umfang der Dienstleistungen ergeben sich aus den im Einzelfall geführten Gesprächen sowie den schriftlich vereinbarten Angeboten, Leistungsbeschreibungen bzw. Verträgen. Die Ziele, Inhalte sowie der Umfang von offenen Veranstaltungen ergeben sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Veranstaltungsbeschreibungen.
2.4 Stellt der Auftragnehmer während der Durchführung seiner Dienstleistung fest, dass aufgrund des Prozessverlaufes Änderungen an den ursprünglich mit dem Auftraggeber/Teilnehmer vereinbarten Zielen, Inhalten bzw. Umfang oder an der Reihenfolge der Bearbeitung nötig sind, so entscheidet er über Art und Umfang der Änderung im Rahmen seines Ermessensspielraumes. Der Auftragnehmer kann nach seinem Ermessen einzelne Punkte im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung ausweiten, dafür andere teilweise einschränken. Der Auftragnehmer kann Ziele und Inhalte zugunsten der Erreichung und Bearbeitung anderer Ziele und Inhalte zurückstellen. Der Auftragnehmer wird die aus seiner Sicht notwendigen Veränderungen am geplanten Ablauf mit den Auftraggeber/Teilnehmer zum frühest möglichen Zeitpunkt besprechen. Es besteht kein Recht des Auftraggebers, das Honorar oder die Gebühr zu kürzen.
3. Vertragsschluss
3.1 Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers sowie die entsprechende Auftragsannahme des Auftragnehmers zustande. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber sowie die Auftragsannahme durch den Auftragnehmer können schriftlich, per E-Mail oder mündlich erfolgen.
3.2 Anmeldungen zu offenen Veranstaltungen erfolgen durch das Absenden eines entsprechenden Anmeldeformulars über ein Online-Bestellsystem oder per E-Mail und werden vom Auftragnehmer in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, da die Teilnehmerzahl in der Regel begrenzt ist. Der Vertrag für offene Veranstaltungen wird durch Zusendung einer Anmeldebestätigung durch den Auftragnehmer geschlossen. Die Anmeldebestätigung steht immer unter dem Vorbehalt, dass die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Veranstaltung erreicht wird.
3.3 Zeit und Ort der vereinbarten Dienstleistungen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber/Teilnehmer individuell nach Verfügbarkeit vereinbart. Bei offenen Veranstaltungen werden der Ort sowie das Datum vom Auftragnehmer festgelegt und in der Veranstaltungsbeschreibung sowie der Anmeldebestätigung aufgeführt.
3.4 Ein genereller Anspruch auf Teilnahme am Leistungsangebot ist nicht gegeben. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.5 Sofern eine Buchung über ein Online-Bestellsystem erfolgt, gelten dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzend.
4. Vergütung
4.1 Es wird jeweils das vereinbarte Stunden-, Tages- oder Veranstaltungs-Honorar des Auftragnehmers zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% berechnet. Stundenhonorare werden pro angefangener halben Stunde berechnet. Rechnungen werden jeweils pro Sitzung, pro Tag oder pro Veranstaltung in Rechnung gestellt. Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. Vorauszahlungen, monatliche Abrechnung, Kontingente und Pauschalbeträge sind möglich. Diese werden jedoch jeweils individuell vereinbart.
4.2 Nebenkosten, wie Kosten für Raummiete, Reise- und Übernachtungskosten, Materialkosten, zusätzliche Telefongebühren außerhalb des Mobilfunkvertrags des Auftragnehmers, etc. werden dem Auftraggeber, wenn nichts anderes vereinbart wurde, in angemessener Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Barauslagen und besondere Kosten, die dem Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers/Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Eine evtl. Abrechnung der Reisezeiten wird im Einzelfall gesondert vereinbart.
4.3 Der im Rahmen des vereinbarten Leistungsangebotes anfallende Vorbereitungsaufwand (z.B. Angebotserstellung, Terminplanung) werden nicht gesondert berechnet. Zusätzliche Leistungen, die über die vereinbarten Leistungen hinaus vom Auftraggeber angefordert werden (z.B. zusätzliche Gespräche, Termine oder Protokolle) werden nach zeitlichem Aufwand zu den gültigen Honorarsätzen und –konditionen abgerechnet.
4.4 Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz bei Privatpersonen zu. Bei Geschäftskunden steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.5 Teilnahmegebühren zu offenen Veranstaltungen sind jeweils spätestens 14 Tage nach bestätigter Anmeldung fällig, sofern sie nicht bei der Buchung (z.B. durch ein Online-Bezahlsystem) bereits entrichtet wurde. Sollte der Zeitraum bis zur Veranstaltung zum Zeitpunkt der Anmeldung weniger als 14 Tage betragen, so ist die Teilnahmegebühr bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Sollte der Zeitraum bis zur Veranstaltung zum Zeitpunkt der Anmeldung weniger als 7 Tage betragen, so ist die Teilnahmegebühr sofort fällig. Mit Eingang des Geldes ist die Teilnahme an der Veranstaltung gesichert. Ohne Zahlungseingang vor Veranstaltungsbeginn ist keine Teilnahme möglich. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer zu, die Anmeldung zu stornieren und den Platz anderweitig zu vergeben.
4.6 Anreise, Unterbringung und Verpflegung sind, sofern nicht anders in der Veranstaltungsbeschreibung aufgeführt oder vereinbart, nicht im Honorar bzw. in der Teilnahmegebühr enthalten, und daher vom Auftraggeber/Teilnehmer selbst zu tragen.
4.7 Weitere bzw. abweichende Details zum Leistungsangebot und zu den Rahmenbedingungen regeln die vereinbarten Angebote, Leistungsbeschreibungen bzw. Verträge in der jeweils gültigen aktuellsten Fassung.
5. Rücktrittsregelung
5.1 Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Termine können vom Auftraggeber/Teilnehmer bis 48 Stunden vorher kostenfrei storniert oder verschoben werden. Bei einer Absage oder Verschiebung zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin werden 50 % des Stunden-, Tages-, bzw. Veranstaltungs-Honorars in Rechnung gestellt. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird das komplette Stunden-, Tages-, bzw. Veranstaltungs-Honorar fällig. Alternativ bietet der Auftragnehmer dem Auftraggeber bzw. Teilnehmer ein Telefon- oder Online-Coaching zur vereinbarten Zeit und in der vereinbarten Dauer an. Eine nur zeitweise Teilnahme am Leistungsangebot berechtigt den Auftraggeber/Teilnehmer nicht zur Minderung des vereinbarten Honorars.
5.2 Nach der Anmeldung zu einer offenen Veranstaltung können Stornierungen oder Umbuchungen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos vorgenommen werden. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Bei Stornierungen oder Umbuchungen zwischen 4 und 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei Stornierungen oder Umbuchungen weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers ist ohne weitere Kosten möglich. Stornierungen oder Umbuchungen bedürfen der Schriftform.
5.3 Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist von den vorstehenden Bedingungen unberührt.
5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Termine und Veranstaltungen ohne Angabe von Gründen abzusagen oder zu verschieben. Darunter fallen auch Leistungsausfälle vom Auftragnehmer, die aufgrund Krankheit, Unfall oder Ähnlichem entstanden sind. Hierbei besteht kein Anspruch auf Leistung durch den Auftraggeber/Teilnehmer. Der Auftraggeber/Teilnehmer wird in diesem Fall schnellstmöglich informiert und erhält bei Absagen, wenn zutreffend, bereits getätigte Zahlungen nicht erbrachter Leistungen in voller Höhe zurück, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird. Bei Verschiebungen von offenen Veranstaltungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Veranstaltung an einem Ersatztermin durchzuführen. Sollte kein Ersatztermin durch den Auftragnehmer angeboten werden, erhält der Auftraggeber die bereits gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurück. Weitere Entschädigungen, insbesondere Schadensersatzansprüche oder Stornierungsgebühren für Reise- und Übernachtungskosten, können nicht geltend gemacht werden.
6. Urheberrechte
6.1 Im Rahmen des Leistungsangebotes stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber/Teilnehmer Inhalte und Unterlagen in Form von Arbeitsblättern, Konzepten oder Audio- und Videodateien zur Verfügung. Der Auftraggeber/Teilnehmer erwirbt lediglich ein einfaches, nicht übertragbares und vor vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung widerrufliches Recht zur Nutzung jeglicher Inhalte oder Unterlagen zum eigenen Gebrauch. Eine Weitergabe jeglicher Inhalte und Unterlagen – auch auszugsweise oder in bearbeiteter Form – an Dritte (einschließlich Familienangehörigen, Freunden, Bekannten, Geschäftspartnern oder ähnliches) ist nicht gestattet. Ebenso die Verbreitung, Veröffentlichung, Weiterverarbeitung, Vervielfältigung, Übersetzung oder jegliche andere Art der kommerziellen Nutzung der Unterlagen und Inhalte – auch auszugsweise oder in bearbeiteter Form – ist unzulässig. Eine vom Auftraggeber/Teilnehmer anderweitige Nutzung der Unterlagen und Inhalte bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Auftragnehmer.
6.2 Der Auftraggeber/Teilnehmer ist nicht berechtigt, die Inhalte und die zur Verfügung gestellten Unterlagen – auch nicht auszugsweise oder in bearbeiteter Form – in eigenen Leistungsangeboten zu verwenden oder weiterzugeben. Das Urheberrecht vom Auftragnehmer ist zu achten.
6.3 Der Auftraggeber/Teilnehmer darf die zur Verfügung gestellten Inhalte und Unterlagen nur sachgerecht nutzen. Er verpflichtet sich insbesondere, die Aufzeichnungen und Unterlagen – auch auszugsweise oder in bearbeiteter Form – nicht rechtsmissbräuchlich und nicht im Widerspruch zu diesen AGB zu nutzen. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung oder einer wesentlichen Vertragsverletzung dieser nachzugehen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dies gilt mindestens bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Verdacht ausgeräumt werden kann. Bei schwerwiegenden Verstößen ist der Auftragnehmer darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer einen aus einer von ihm/dem Teilnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen.
6.4 Eine Ton- und/oder Videoaufzeichnung sowie das Fotografieren von Dienstleistungen oder Veranstaltungen des Auftragnehmers ist nur mit Genehmigung des Auftragnehmers zulässig.
7. Datenschutz
7.1 Der Auftraggeber/Teilnehmer ist damit einverstanden, dass firmen- und personenbezogene Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) vom Auftragnehmer erhoben, genutzt, gespeichert und im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Erfüllung des vereinbarten Leistungsgegenstands bearbeitet werden.
7.2 Der Auftraggeber/Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten zu internen Zwecken in anonymisierter Form auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vom Auftragnehmer genutzt werden können.
7.3 Alle firmen- und personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Buchungs-, Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind bzw. sofern dies nicht unbedingt zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Alle firmen- und personenbezogenen Daten werden nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.
7.4 Der Auftraggeber/Teilnehmer hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die firmen- und personenbezogenen Daten, die vom Auftragnehmer vom Auftraggeber/Teilnehmer gespeichert wurden, zu erhalten. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten. Außerdem kann der Auftraggeber/Teilnehmer die Einwilligung jederzeit widerrufen und Löschung seiner firmen- und personenbezogenen Daten beantragen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
7.5 Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen firmen- und personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.
8. Verschwiegenheitspflicht
8.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, über die im Rahmen des Leistungsangebotes sowie im Vor- und Nachgang zu diesem erlangten persönlichen, geschäftlichen sowie betrieblichen Informationen Stillschweigen zu wahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch für die Zeit nach der Beendigung der Zusammenarbeit. Der Auftragnehmer ist von der Geheimhaltungsverpflichtung ausnahmsweise befreit, wenn dringende berechtigte Interessen (bspw. die Durchsetzung von Honoraransprüchen) eine Offenbarung erfordern.
8.2 Der Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer von der Schweigepflicht gegenüber dem Supervisor des Auftragnehmers. Der Supervisor dient dem Auftragnehmer zur fachlichen, psychologischen oder pädagogischen Reflexion, Qualifizierung und Qualitätssicherung seines Leistungsangebotes.
9. Selbstverpflichtungen, Teilnahmebedingungen und Ausschlussrechte
9.1 Der Auftragnehmer versichert, nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard zu arbeiten oder gearbeitet zu haben. Darüber hinaus versichert der Auftragnehmer, dass er nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde, bzw. dass er keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besucht oder besucht hat, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Dienstleistungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Der Auftragnehmer erklärt außerdem, dass er die Technologie von L. Ron Hubbard ablehnt und sich ausdrücklich davon distanziert. Eine Versicherung gleichen Inhalts gibt der Auftraggeber mit Vertragsschluss auch für sich selbst und gestellte Teilnehmer.
9.2 Eine unrichtige Versicherung dieses Erklärungsgehalts, die nachhaltige Störung von Veranstaltungen oder Sitzungen, strafbare Handlungen gegenüber dem Auftragnehmer oder anderen Teilnehmern (z.B. Diebstahl, persönliche Beleidigungen) sowie die Kenntnisnahme von strafbaren Handlungen des Auftraggebers/Teilnehmers gegenüber Dritten berechtigen den Auftragnehmer zum umgehenden Ausschluss des Auftraggebers/Teilnehmers von der weiteren Teilnahme an Veranstaltungen oder Sitzungen.
9.3 Der Auftraggeber/Teilnehmer verpflichtet sich, während einer Veranstaltung oder Sitzung nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen bzw. die Sitzung zu beenden.
9.4 Die Kenntnisnahme von körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Auftraggebers/Teilnehmers berechtigt den Auftragnehmer den Auftraggeber/Teilnehmer von der Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Teil der Veranstaltung (z.B. körperliche Aktivitäten) auszuschließen bzw. die Sitzung zu beenden. Der Ausschluss von Auftraggebern/Teilnehmern von Veranstaltungen oder Teilen von Veranstaltungen (z.B. körperliche Aktivitäten) aufgrund von körperlichen, geistigen oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die der Auftragnehmer feststellt, erfolgt nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung von Schaden und Nutzen für den Auftraggeber/Teilnehmer nach allgemein-menschlichem Ermessen und bedeutet keine Diskriminierung des Auftraggebers/Teilnehmers.
9.5 Der Anspruch auf Entrichtung der Teilnehmergebühr/des Honorars bleibt in Fällen des Ausschlusses in vollem Umfang bestehen.
10. Haftung
10.1 Die Dienstleistungen werden mit größter Sorgfalt vorbereitet und gemäß der Leistungsbeschreibung durchgeführt.
10.2 Der Auftragnehmer wird nach besten Kräften und bestem Wissen gemeinsam mit dem Auftraggeber/Teilnehmer den Erfolg der Maßnahme anstreben. Für den Erfolg und die Nachhaltigkeit der Leistung ist eine selbstverantwortliche Mitarbeit, Vor- und Nachbereitung sowie Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch den Auftraggeber/Teilnehmer erforderlich. Eine Erfolgsgarantie über das Erreichen der definierten Ziele oder des gewünschten Erfolgs kann durch den Auftragnehmer nicht gegeben werden. Der Auftragnehmer ist nicht für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges verantwortlich. Für das Maß des erzielten Erfolges ist der Auftraggeber/Teilnehmer zu jeder Zeit selbst verantwortlich.
10.3 Der Auftraggeber/Teilnehmer bestätigt mit dem Vertragsschluss, dass er sich in der Lage fühlt, an den z.T. intensiven persönlichen Prozessen teilzunehmen, dass die Inanspruchnahme der Dienstleistung in eigener Verantwortung erfolgt und er für seine körperliche und geistige Gesundheit eigenverantwortlich ist. Der Auftraggeber/Teilnehmer ist verpflichtet, den Auftragnehmer über evtl. Vordiagnosen, laufende psychotherapeutische Behandlungen sowie auf die Einnahme von Medikamenten zeitnah und möglichst vorab zu informieren. Der Auftraggeber/Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Dienstleistung und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Auswirkungen, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber/Teilnehmer unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Eine Haftung aufgrund der fehlerhaften Einschätzung der körperlichen, geistigen und sonstigen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Auftraggebers/Teilnehmers ist ausgeschlossen. Sämtlichen Haftungsansprüche des Auftraggebers/Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
10.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen. Der Auftraggeber/Teilnehmer stellt den Auftragnehmer von der Haftung von Schäden frei, die er durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, sofern der Auftraggeber keine natürliche Person ist. Von diesem Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.
11.2 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt, sofern der Auftraggeber keine natürliche Person ist, nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
11.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4 Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis müssen spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich und bei fehlender Einigung innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind sie verwirkt.
11.5 Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Ausführungen der femininen Form in den Unterlagen des Auftragnehmers sowie den Vertragswerken bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf eine verbesserte sprachliche Verständigung zurückzuführen.
11.6 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist die Geschäftsadresse vom Auftragnehmer, sofern der Auftraggeber keine natürliche Person ist und sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt.
Bei Fragen zu den AGB wenden Sie sich bitte an hello@goodism.de.